Bis zu 6.000 Euro erhalten 2026 private Käufer oder Leasingnehmer eines förderfähigen neuen Elektroautos, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen innerhalb der festgelegten Grenze liegt und die Zuschläge für niedriges Einkommen sowie zwei Kinder zusammenkommen. Die Höchstsumme gilt nicht automatisch für jedes Fahrzeug und jeden Haushalt. Fahrzeugart, Einkommen und Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bestimmen die tatsächliche Förderung.
Das Programm gilt rückwirkend für förderfähige Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Anträge können seit dem 20. Mai 2026 digital über das E-Auto-Förderportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, gestellt werden. Die folgende Einordnung entspricht dem veröffentlichten Programmstand vom 8. Oktober 2026.
Diese Personen und Fahrzeuge fallen unter das Förderprogramm
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die einen förderfähigen Neuwagen kaufen oder leasen. Gebrauchtwagen werden von der beschriebenen Neuwagenförderung nicht erfasst. Maßgeblich ist außerdem die erstmalige Zulassung ab dem 1. Januar 2026; ein früher zugelassenes Fahrzeug wird nicht allein durch einen späteren Halterwechsel förderfähig.
Das Programm unterscheidet vier Antriebsarten:
- rein batterieelektrische Fahrzeuge,
- Brennstoffzellenfahrzeuge,
- Plug-in-Hybride,
- batterieelektrische Fahrzeuge mit Range Extender.
Reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten denselben Basissatz. Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender fällt die Basisförderung niedriger aus. Bei diesen beiden Gruppen müssen zusätzlich die im Förderprogramm festgelegten Klimaschutzanforderungen erfüllt sein. Eine elektrische Lademöglichkeit oder die Bezeichnung als Hybrid reicht für sich genommen nicht aus.
Vor einem verbindlichen Kauf oder Leasing solltest du die genaue Fahrzeugvariante im BAFA-Förderportal abgleichen. Modellname, Antriebsvariante und Erstzulassung müssen zu den dort genannten Anforderungen passen. Die Zusage eines Autohauses ersetzt die Förderentscheidung des BAFA nicht.
Die Einkommensgrenze steigt mit höchstens zwei Kindern
Die allgemeine Obergrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Für jedes von höchstens zwei berücksichtigten Kindern erhöht sie sich um 5.000 Euro. Daraus ergeben sich folgende Grenzen:
- ohne Kind: höchstens 80.000 Euro,
- mit einem Kind: höchstens 85.000 Euro,
- mit zwei oder mehr Kindern: höchstens 90.000 Euro.
Entscheidend ist nicht das Bruttogehalt und auch nicht der Betrag, der monatlich auf dem Konto eingeht. Das zu versteuernde Einkommen ist eine steuerrechtliche Größe, die regelmäßig unter dem Bruttoeinkommen liegt. Welcher Steuerbescheid oder welche Nachweiskonstellation für den Antrag heranzuziehen ist, richtet sich nach den Vorgaben im BAFA-Förderportal. Prüfe dort die Rubriken zu Einkommen und Nachweisen, bevor du mit einer bestimmten Prämie kalkulierst.
Die Kinder erhöhen die Einkommensgrenze nur bis zur Zahl von zwei. Ein drittes Kind hebt die Obergrenze nicht über 90.000 Euro an. Dasselbe Prinzip gilt beim Kinderzuschlag zur Prämie: Berücksichtigt werden höchstens zwei Kinder.
So setzt sich die Fördersumme zusammen
Die Förderung besteht aus einem vom Antrieb abhängigen Grundbetrag, dem Kinderzuschlag und bis zu zwei einkommensabhängigen Zuschlägen. Die Beträge werden addiert, sofern alle jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
Reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge
Für einen förderfähigen Neuwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Brennstoffzelle beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Hinzukommen können:
- 500 Euro je Kind, begrenzt auf insgesamt 1.000 Euro,
- 1.000 Euro bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro,
- weitere 1.000 Euro bei einem Einkommen unter 45.000 Euro.
Die Höchstförderung berechnet sich damit als (3.000 Euro Basis) + (2 × 500 Euro Kinderzuschlag) + (1.000 Euro erste Sozialstufe) + (1.000 Euro zweite Sozialstufe) = 6.000 Euro.
Ein Haushalt mit zwei berücksichtigten Kindern und einem maßgeblichen Einkommen von weniger als 45.000 Euro erreicht bei einem förderfähigen reinen Elektroauto somit 6.000 Euro. Ohne Kinder, aber bei demselben Einkommen, sind es 5.000 Euro. Liegt das Einkommen zwischen 60.000 und der jeweiligen Obergrenze, bleibt es bei der Basisförderung zuzüglich eines möglichen Kinderzuschlags.
Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender
Bei einem förderfähigen Plug-in-Hybrid oder Range-Extender-Fahrzeug beginnt die Rechnung mit 1.500 Euro Basisförderung. Kinder- und Sozialzuschläge folgen derselben Staffelung. Rechnerisch sind damit höchstens (1.500 Euro Basis) + (1.000 Euro für zwei Kinder) + (2.000 Euro aus beiden Sozialstufen) = 4.500 Euro möglich.
Diese Fahrzeugarten erreichen folglich nicht die im Programmtitel häufig hervorgehobenen 6.000 Euro. Zudem muss das jeweilige Fahrzeug die besonderen Klimaschutzvorgaben erfüllen. Bei einer nicht eindeutig ausgewiesenen Variante sollte die Förderfähigkeit vor Vertragsabschluss über die passende Fahrzeug- und Programmrubrik des BAFA geklärt werden.
Welche Einkommensstufe greift?
Die Formulierung unter einer Grenze ist für die Sozialzuschläge maßgeblich. Nach dem veröffentlichten Fördermodell gilt die erste zusätzliche Stufe bei weniger als 60.000 Euro, die zweite bei weniger als 45.000 Euro. Wer genau 60.000 Euro erreicht, fällt dem Wortlaut nach nicht in die erste Sozialstufe; bei genau 45.000 Euro greift die zweite Stufe nicht.
Die höhere Einkommensgrenze von 80.000 bis 90.000 Euro entscheidet dagegen zunächst darüber, ob ein Antrag innerhalb des Programms möglich ist. Sie ist von den Schwellen für die Sozialzuschläge zu trennen. Ein Haushalt kann daher antragsberechtigt sein, ohne einen einkommensabhängigen Zusatzbetrag zu erhalten.
Der Antrag läuft vollständig digital über das BAFA
Die zuständige Stelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der Antrag wird online im E-Auto-Förderportal eingereicht. Weil die Förderung an eine Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 anknüpft, können auch bereits im Jahr 2026 zugelassene förderfähige Fahrzeuge rückwirkend erfasst werden.
- Prüfe zuerst, ob du als Privatperson den Neuwagen gekauft oder geleast hast und ob die Erstzulassung frühestens am 1. Januar 2026 erfolgte.
- Ordne den Antrieb eindeutig ein. Bei Plug-in-Hybrid und Range Extender ist zusätzlich die Erfüllung der fahrzeugbezogenen Klimaschutzanforderungen zu prüfen.
- Ermittle das maßgebliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen anhand der vom BAFA verlangten Steuerunterlagen. Verwende dafür nicht einfach dein Jahresbrutto.
- Halte die im Portal geforderten Nachweise zum Fahrzeug, zum Kauf oder Leasing, zur Zulassung, zum Einkommen und gegebenenfalls zu den Kindern bereit.
- Übermittle den Antrag im Förderportal und bewahre Eingangsbestätigung, Antragsnummer sowie eingereichte Unterlagen auf.
Welche Dokumente in deinem Fall verlangt werden, kann von Haushalts- und Vertragskonstellation abhängen. Verbindlich ist die Nachweis- und Antragsrubrik im BAFA-Portal. Fehlende Angaben, eine abweichende Fahrzeugvariante oder ein nicht passender Einkommensnachweis können die Bearbeitung verzögern oder zur Ablehnung führen.
Kauf und Leasing werden gefördert, sind aber getrennt zu prüfen
Sowohl der Kauf als auch das Leasing eines Neuwagens können unter das Programm fallen. Daraus folgt nicht, dass jeder Leasingvertrag automatisch sämtliche Förderbedingungen erfüllt. Antragsteller, Fahrzeughalter, Vertragsdaten und Erstzulassung müssen zu den Vorgaben des Programms passen.
Bei einem Leasingangebot sollte die Prämie nicht vorschnell als bereits sicherer Preisnachlass behandelt werden. Prüfe, ob der ausgewiesene Zuschuss vom BAFA an dich ausgezahlt werden soll, ob er im Angebot nur rechnerisch berücksichtigt wurde und was der Vertrag für den Fall einer abweichenden Förderentscheidung vorsieht. Die Förderzusage entsteht erst durch die zuständige Stelle, nicht durch eine Werbeaussage im Leasingangebot.
Die schnelle Entscheidung nach Haushalt und Fahrzeug
- Reines E-Auto oder Brennstoffzellenfahrzeug, Einkommen unter 45.000 Euro und mindestens zwei berücksichtigte Kinder: bis zu 6.000 Euro.
- Reines E-Auto oder Brennstoffzellenfahrzeug, Einkommen unter 45.000 Euro und keine Kinder: bis zu 5.000 Euro.
- Reines E-Auto oder Brennstoffzellenfahrzeug, Einkommen ab 60.000 Euro innerhalb der persönlichen Obergrenze: 3.000 Euro plus höchstens 1.000 Euro Kinderzuschlag.
- Förderfähiger Plug-in-Hybrid oder Range Extender: 1.500 Euro Basis; mit allen Zuschlägen rechnerisch höchstens 4.500 Euro.
- Einkommen oberhalb von 80.000 Euro ohne Kind, 85.000 Euro mit einem Kind oder 90.000 Euro mit mindestens zwei Kindern: keine Förderung nach dieser Einkommensstaffel.
- Gebrauchtwagen oder Erstzulassung vor dem 1. Januar 2026: nicht von dieser Neuwagenregelung erfasst.
Für die persönliche Budgetplanung sollte die Prämie erst nach Prüfung von Fahrzeugvariante, Zulassungsdatum, Einkommen und Familienmerkmalen eingerechnet werden. Die höchste Fördersumme ist eine Kombination mehrerer Zuschläge und keine allgemeine Pauschale für den Kauf eines Elektroautos.