Ganzjahresreifen dürfen in Deutschland auch im Winter 2026 gefahren werden, sofern sie bei winterlichen Straßenverhältnissen das Alpine-Symbol tragen. Eine reine M+S-Kennzeichnung genügt nicht mehr. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte drohen mit ungeeigneten Reifen mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt. Auf trockener oder lediglich kalter Fahrbahn löst die Jahreszeit allein dagegen keine Winterreifenpflicht aus.
Vor einer Fahrt bei Schnee oder Eis solltest du die Reifenflanken aller vier Räder kontrollieren. Gesucht ist ein Bergpiktogramm mit drei Spitzen und einer Schneeflocke. Fehlt dieses Zeichen, erfüllt der Ganzjahresreifen die deutsche Winterreifenpflicht nicht – selbst wenn auf der Flanke M+S steht oder der Reifen als Allwetterreifen verkauft wurde.
Das Alpine-Symbol entscheidet über die Zulässigkeit
In Deutschland gilt nach § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung eine situative Winterreifenpflicht. Maßgeblich sind die Straßenverhältnisse und nicht ein festgelegter Zeitraum. Es gibt daher weder eine allgemeine Pflicht von Oktober bis Ostern noch ein pauschales Verbot von Ganzjahresreifen im Winter.
Ein Allwetterreifen wird für diese Vorschrift als geeigneter Winterreifen anerkannt, wenn er das Alpine-Symbol trägt. Die technische Bezeichnung dafür lautet 3PMSF. M+S darf zusätzlich auf dem Reifen stehen, ersetzt das Alpine-Zeichen aber nicht.
Die frühere Übergangsregel für ältere, bis Ende 2017 hergestellte M+S-Reifen ist seit dem 1. Oktober 2024 beendet. Ein Reifen, der ausschließlich M+S trägt, darf zwar auf einer nicht winterlichen Straße weiterhin nutzbar sein. Sobald Glätte, Schnee oder Schneematsch vorliegen, reicht diese Kennzeichnung jedoch nicht aus.
Wann mit Allwetterreifen ein Bußgeld droht
Ein Bußgeld kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil im Kalender Winter ist. Der Verstoß entsteht, wenn du bei einem der gesetzlich genannten winterlichen Fahrbahnzustände mit Reifen fährst, welche die vorgeschriebene Kennzeichnung nicht besitzen.
- Ohne Behinderung beträgt das Bußgeld für den Fahrer nach dem geltenden Bußgeldsystem 60 Euro; hinzu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister.
- Wer andere behindert, muss mit 80 Euro und einem Punkt rechnen.
- Bei einer Gefährdung steigt der Betrag auf 100 Euro; ebenfalls wird ein Punkt eingetragen.
- Kommt es zu einem Unfall, sind 120 Euro und ein Punkt vorgesehen.
- Der Fahrzeughalter kann gesondert belangt werden, wenn er die Fahrt mit unzulässiger Bereifung anordnet oder zulässt. Dafür sind 75 Euro und ein Punkt vorgesehen.
Diese Beträge beziehen sich auf die deutsche Rechtslage und den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Weil sich Vorschriften und Bußgeldsätze ändern können, sind für eine Fahrt im Winter 2026 die dann geltende Straßenverkehrs-Ordnung und der Tatbestandskatalog die maßgeblichen Prüfpunkte. Gebühren und Auslagen eines Bußgeldverfahrens können zusätzlich anfallen.
Reifenflanke in der richtigen Reihenfolge prüfen
Der Markenname oder die Verkaufsbezeichnung Allwetterreifen sagt noch nicht sicher aus, ob ein montierter Reifen die gesetzlichen Bedingungen erfüllt. Mit dieser Reihenfolge lässt sich die entscheidende Frage ohne technische Eingriffe klären:
- Suche auf der Reifenflanke nach dem dreigipfligen Berg mit Schneeflocke. Das Zeichen muss auf allen montierten Reifen vorhanden sein.
- Steht dort nur M+S, ist der Reifen bei winterlicher Fahrbahn in Deutschland nicht mehr ausreichend.
- Kontrolliere sichtbare Beschädigungen, Fremdkörper, Risse und ungewöhnlich abgefahrene Bereiche. Ein vorhandenes Alpine-Symbol macht einen beschädigten Reifen nicht verkehrssicher.
- Miss oder lasse die Profiltiefe prüfen. Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben; für Schnee und Schneematsch werden aus Sicherheitsgründen mindestens 4 Millimeter empfohlen.
- Prüfe den Luftdruck nach den Fahrzeugvorgaben. Die passenden Werte stehen je nach Auto etwa in der Betriebsanleitung, an der Türsäule oder auf der Innenseite der Tankklappe.
Die DOT-Angabe hilft, den Herstellungszeitraum des Reifens zu erkennen. Ihre letzten vier Ziffern stehen für Produktionswoche und Produktionsjahr. Das Alter allein entscheidet jedoch weder über die Winterzulässigkeit noch über den tatsächlichen Zustand. Ausschlaggebend bleiben Kennzeichnung, Profil, Beschädigungen und die fachliche Beurteilung bei erkennbarer Alterung.
Erlaubt bedeutet nicht für jede Winterfahrt geeignet
Das Alpine-Symbol beantwortet die Rechtsfrage, aber nicht automatisch die Frage nach den verfügbaren Sicherheitsreserven. Ganzjahresreifen müssen einen breiten Einsatzbereich abdecken: sommerliche Hitze, Regen, Kälte und winterliche Fahrbahnen. Gute saisonale Reifen können unter ihren jeweiligen Einsatzbedingungen mehr Reserven bieten.
Allwetterreifen passen eher zu einem Fahrzeug, das überwiegend in einer gemäßigten Region, im Stadtverkehr und mit überschaubarer Jahresfahrleistung eingesetzt wird. Wer regelmäßig in schneereiche Höhenlagen fährt, früh am Morgen auf ungeräumten Straßen unterwegs ist oder lange Autobahnstrecken bei wechselhaftem Winterwetter zurücklegt, sollte die Vorteile guter Winterreifen stärker gewichten.
Bei der praktischen Entscheidung zählen außerdem Fahrzeuggewicht, Antrieb, Reifendimension und das jeweilige Reifenmodell. Das Alpine-Symbol bestätigt eine definierte Schneeprüfung, ist aber keine Rangfolge der Brems-, Nässe- oder Eisleistung sämtlicher zugelassener Reifen.
Profiltiefe, Geschwindigkeit und Fahrzeugtechnik
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt auch bei Ganzjahresreifen 1,6 Millimeter. Winterlich brauchbar und gesetzlich noch zulässig sind jedoch nicht dasselbe. Mit abnehmendem Profil verschlechtern sich insbesondere die Reserven bei Schneematsch, Schnee und Nässe. Liegt das Profil nahe an der Mindestgrenze, ist ein Reifenwechsel vor winterlichen Fahrten die sicherere Entscheidung.
Bei wintergeeigneten Reifen darf der Geschwindigkeitsindex unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen. Dann muss die für den Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Fahrer sichtbar kenntlich gemacht oder über eine dafür vorgesehene Fahrzeuganzeige beziehungsweise Geschwindigkeitsbegrenzung berücksichtigt werden. Welche Lösung zulässig und im Fahrzeug verfügbar ist, hängt von der Ausführung des Autos ab.
Allradantrieb, ABS und elektronische Stabilitätsprogramme ersetzen keine geeigneten Reifen. Diese Systeme können nur die vorhandene Haftung nutzen. Vor allem beim Bremsen bleibt der Reifen der unmittelbare Kontakt zur Straße.
Unfall und Versicherung: Kennzeichnung allein klärt nicht alles
Gesetzeskonforme Ganzjahresreifen führen bei einem Unfall nicht automatisch zu einer Mithaftung oder Kürzung der Versicherungsleistung. Entscheidend ist im Einzelfall, ob Bereifung und Reifenzustand zur Unfallentstehung oder zu den Folgen beigetragen haben.
Anders kann die Bewertung ausfallen, wenn bei winterlicher Fahrbahn Reifen ohne Alpine-Symbol montiert sind, das Profil unzureichend ist oder erkennbare Schäden ignoriert wurden. Neben dem Verkehrsverstoß können dann haftungs- und kaskorechtliche Fragen entstehen. Fotos der Straßenverhältnisse, der Reifenflanken und der Profilsituation können nach einem Unfall bei der Dokumentation helfen, sofern dies ohne Gefahr möglich ist.
Im Ausland gelten andere Winterregeln
Die deutsche Zulässigkeit lässt sich nicht pauschal auf eine Auslandsfahrt übertragen. Österreich verlangt bei winterlichen Verhältnissen innerhalb des dort festgelegten Winterzeitraums geeignete Reifen an allen Rädern und setzt bei Pkw-Radialreifen für die winterrechtliche Anerkennung mindestens 4 Millimeter Profil voraus.
In Frankreich gelten in ausgewiesenen Bergregionen saisonale Vorgaben; dort werden als Winterreifen nur noch Ausführungen mit 3PMSF-Kennzeichnung anerkannt. Italien besitzt regional unterschiedliche Winterausrüstungspflichten. Zusätzlich kann dort im Sommer der Geschwindigkeitsindex von Winter- und Ganzjahresreifen relevant werden. In der Schweiz gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht, ungeeignete Bereifung kann bei Behinderung oder Unfall dennoch rechtliche Folgen haben.
Vor einer grenzüberschreitenden Fahrt müssen daher Reiseziel, Durchfahrtsländer, Streckenbeschilderung und regionale Vorgaben gemeinsam geprüft werden. Verlässliche Anlaufstellen sind die offiziellen Verkehrs- und Tourismusinformationen des jeweiligen Landes sowie die für die Strecke zuständigen Behörden.
Die Entscheidung für den Winter 2026
Trägt jeder Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol, besitzt ausreichend Profil und ist unbeschädigt, erfüllt die Bereifung in Deutschland grundsätzlich die kennzeichnungsbezogene Voraussetzung für Fahrten bei Schnee und Glätte. Reifen mit ausschließlicher M+S-Kennzeichnung erfüllen sie nicht mehr.
Bei starkem Schneefall, Eis, sehr geringer Profiltiefe oder einem Fahrverhalten mit deutlich nachlassender Haftung solltest du die Fahrt nicht allein auf die formale Zulässigkeit stützen. Route und Fahrt lassen sich verschieben, oder das Fahrzeug wird mit besser geeigneter Bereifung genutzt. Die rechtliche Erlaubnis ist eine Mindestanforderung; die tatsächliche Beherrschbarkeit unter den vorhandenen Bedingungen bleibt für jede Fahrt maßgeblich.