In Deutschland gibt es 2026 keinen festen Stichtag für Winterreifen. Die Pflicht richtet sich nach den Straßenverhältnissen: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte darfst du ein betroffenes Kraftfahrzeug nur mit geeigneter Bereifung fahren. Die bekannte Regel von Oktober bis Ostern hilft bei der Planung, ist aber keine gesetzliche Frist.
Entscheidend sind außerdem die Reifen selbst. An allen Radpositionen müssen Reifen montiert sein, die für winterliche Verhältnisse zugelassen sind. Maßgeblich ist das Alpine-Symbol mit Bergpiktogramm und Schneeflocke; eine alleinige M+S-Kennzeichnung genügt nicht mehr.
Das Wetter entscheidet und nicht der Kalender
Die deutsche Regelung ist eine situative Winterreifenpflicht nach § 2 Absatz 3a StVO. Sie greift immer dann, wenn die Fahrbahn durch eines der gesetzlich genannten Winterphänomene glatt ist. Das kann im November ebenso vorkommen wie bei einem späten Kälteeinbruch im Frühjahr.
Ein trockenes, schnee- und eisfreies Straßenstück löst die Pflicht nicht allein wegen einer niedrigen Temperatur oder des Kalendermonats aus. Umgekehrt darfst du bei winterlicher Glätte nicht mit Sommerreifen losfahren, nur weil der Winter früh einsetzt oder die Fahrt sehr kurz ist.
Für die Entscheidung vor der Abfahrt gilt folgende Reihenfolge:
- Prüfe die tatsächlichen Straßenverhältnisse auf deiner Strecke, nicht nur die Temperaturanzeige im Auto.
- Ist Glätte, Schneematsch oder eine geschlossene beziehungsweise teilweise glatte Schneedecke vorhanden, kontrolliere die Reifenkennzeichnung.
- Fehlt das Alpine-Symbol, lasse das Fahrzeug stehen, bis die Strecke wieder frei ist oder geeignete Reifen montiert sind.
- Werden die Bedingungen erst während der Fahrt winterlich, suche einen sicheren Abstellort und setze die Fahrt nicht unbedacht fort.
Die Faustformel Oktober bis Ostern bleibt trotzdem praktisch: Sie schafft zeitlichen Spielraum für den Reifenwechsel und verringert das Risiko, von einem frühen oder späten Wintereinbruch überrascht zu werden. Eine Ordnungswidrigkeit lässt sich aus dieser Zeitspanne allein jedoch nicht ableiten.
Welche Reifen erfüllen die Vorgabe?
Winterreifen und Ganzjahresreifen erfüllen die gesetzliche Anforderung, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Du findest das Zeichen an der Reifenflanke. Es zeigt einen stilisierten Berg mit einer Schneeflocke. Die Kennzeichnung muss auf allen für die Fahrt verwendeten Reifen vorhanden sein; zwei Winterreifen nur auf der Antriebsachse reichen nicht aus.
Reifen mit ausschließlich aufgedrucktem M+S-Zeichen gelten bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr als ausreichende Winterbereifung. Stehen ältere Reifen in der Garage, solltest du daher nicht nur Profil und Alter ansehen, sondern ausdrücklich nach dem Alpine-Symbol suchen.
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt auch bei Winterreifen 1,6 Millimeter. Diese Grenze sagt allerdings nur aus, ob das gesetzliche Mindestprofil vorhanden ist. Für zuverlässigere Reserven auf Schnee werden mindestens vier Millimeter empfohlen. Sichtbare Risse, Beulen, eingefahrene Gegenstände oder ungleichmäßiger Abrieb sprechen unabhängig von der Profiltiefe für eine fachliche Kontrolle.
Das Reifenalter lässt sich über die DOT-Kennzeichnung einordnen. Da Gummi mit der Zeit verhärten kann, sind ältere Reifen trotz ausreichenden Profils nicht automatisch für einen weiteren Winter geeignet. Bei Zweifeln sollte ein Reifenfachbetrieb Zustand, Alter und Eignung beurteilen.
Diese Sanktionen sind 2026 maßgeblich
Fährst du bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen ohne vorschriftsmäßige Reifen, beträgt das Bußgeld für den Fahrer 60 Euro. Hinzu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch die ungeeignete Bereifung behindert, steigt das Bußgeld auf 80 Euro; auch hierfür ist ein Punkt vorgesehen.
Zusätzlich kann der Halter verantwortlich sein, wenn er die Fahrt mit einem unzureichend bereiften Fahrzeug zulässt oder anordnet. Dafür sind 75 Euro und ein Punkt vorgesehen. Fahrer und Halter können unterschiedliche Personen sein, etwa bei einem Firmenwagen, einem geliehenen Auto oder einem Mietfahrzeug.
- Fahrt trotz winterlicher Straßenverhältnisse ohne zulässige Winterbereifung: 60 Euro und ein Punkt.
- Zusätzliche Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro und ein Punkt.
- Zulassen oder Anordnen der Fahrt durch den Fahrzeughalter: 75 Euro und ein Punkt.
Für die rechtliche Beurteilung zählen der festgestellte Straßenzustand und die tatsächliche Reifenkennzeichnung. Weitergehende Folgen bei Gefährdung oder Unfall hängen vom dokumentierten Einzelfall und dem geltenden Bußgeldkatalog ab. Den verbindlichen Stand kannst du im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes beziehungsweise bei der zuständigen Bußgeldstelle prüfen.
Ein Unfall kann über das Bußgeld hinaus Folgen haben
Ungeeignete Bereifung kann nach einem Unfall auch versicherungsrechtlich relevant werden. In der Kaskoversicherung kommt abhängig vom Vertrag und vom Unfallhergang eine Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit in Betracht. Selbst bei einem nicht selbst verursachten Unfall kann ein Mitverschulden geprüft werden, wenn die Sommerreifen zur Entstehung oder zu den Folgen des Unfalls beigetragen haben.
Eine automatische vollständige Leistungsverweigerung folgt daraus nicht. Maßgeblich sind unter anderem die Wetterlage, der Zustand der Fahrbahn, der Zusammenhang zwischen Bereifung und Unfall sowie die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags. Sichere Beweismittel sind Fotos von Fahrbahn und Reifen, die Unfallaufnahme sowie Angaben zu Wetter und Fahrtrichtung.
Ausnahmen gelten nur für bestimmte Fahrzeuge
Die situative Pflicht erfasst nicht jede Fahrzeugart. Ausgenommen sind unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, bestimmte land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Die Ausnahme bedeutet nicht, dass eine Fahrt mit Sommerreifen bei Schnee oder Eis ohne weitere Einschränkungen sinnvoll oder zulässig wäre.
Für Fahrten mit ausgenommenen Fahrzeugen gelten zusätzliche Sorgfaltsanforderungen. Vor der Abfahrt muss insbesondere geprüft werden, ob die Fahrt erforderlich ist, weil das Ziel nicht mit anderen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Außerdem darf unter diesen Voraussetzungen nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Bei erkennbar unsicherer Fahrbahn bleibt der Verzicht auf die Fahrt die sicherste Entscheidung.
Anhänger unterliegen nicht der situativen Winterreifenpflicht. Eine zum Zugfahrzeug passende, wintertaugliche Bereifung kann dennoch sinnvoll sein, weil Reifen den Seitenhalt und das Bremsverhalten des Gespanns beeinflussen. Die Ausnahme für den Anhänger ändert nichts daran, dass das Zugfahrzeug selbst korrekt ausgerüstet sein muss.
Ganzjahresreifen sind erlaubt, aber nicht für jeden Einsatz gleich geeignet
Ein Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erfüllt die rechtliche Vorgabe. Ob er für dein Fahrprofil zweckmäßig ist, hängt jedoch von Strecke, Fahrleistung, Beladung und den zu erwartenden Winterbedingungen ab.
Bei überwiegend städtischen Fahrten, geringer Jahresfahrleistung und der Möglichkeit, das Auto bei starkem Schneefall stehen zu lassen, können Ganzjahresreifen eine praktikable Lösung sein. Für regelmäßige Autobahnfahrten, hohe Laufleistungen, bergige Strecken oder häufige Fahrten bei Schnee bieten spezialisierte Winterreifen meist größere Reserven. Die gesetzliche Zulässigkeit eines Reifens ist daher nicht mit einer Empfehlung für jede Nutzungssituation gleichzusetzen.
Vor einer Winterfahrt reichen drei Prüfungen
Eine kurze Kontrolle verhindert, dass eine zulässige Reifenart durch Verschleiß oder falsche Montage zum Risiko wird:
- Suche auf allen vier Reifen nach dem Alpine-Symbol und kontrolliere die sichtbaren Flanken auf Schäden.
- Miss die Profiltiefe an mehreren Stellen der Hauptprofilrillen. Liegt sie nahe an der gesetzlichen Grenze oder unter der empfohlenen Sicherheitsreserve, plane den Austausch ein.
- Prüfe den Reifendruck nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Die passenden Werte stehen üblicherweise in der Betriebsanleitung, am Türrahmen oder an der Tankklappe.
Nach einem Radwechsel müssen Laufrichtung, vorgeschriebenes Anzugsdrehmoment und das Reifendruckkontrollsystem zum Fahrzeug passen. Fehlt die nötige Ausrüstung oder Erfahrung, sollte ein Fachbetrieb die Montage übernehmen. Arbeiten unter einem nur mit dem Wagenheber angehobenen Fahrzeug sind zu vermeiden.
Häufige Fragen zu besonderen Situationen
Darf ich nach einer Reifenpanne vorübergehend einen Sommerreifen montieren?
Ein Sommerreifen als Notbehelf nach einer Panne führt nicht automatisch zu einem Bußgeld. Du darfst zunächst vorsichtig weiterfahren, solltest die Geschwindigkeit und Strecke auf das unbedingt notwendige Maß begrenzen und bei nächster Gelegenheit wieder einen geeigneten Winterreifen montieren lassen. Bei starker Glätte oder unsicherem Fahrverhalten ist der Pannendienst die bessere Wahl.
Wer ist bei einem Mietwagen für passende Reifen zuständig?
Der Vermieter muss ein verkehrssicheres und fahrbereites Fahrzeug bereitstellen. Ist bei winterlicher Fahrbahn nur Sommerbereifung montiert, kannst du die Übernahme ablehnen. Kontrolliere vor Fahrtbeginn trotzdem selbst das Alpine-Symbol, denn als Fahrer trägst du Verantwortung für die Fahrt. Vereinbarte Zusatzkosten für eine Winterausstattung sind eine getrennte Vertragsfrage.
Gilt die deutsche Regel auch bei einer Fahrt ins Ausland?
Nein. Andere Staaten können feste Zeiträume, abweichende Profiltiefen, besondere Kennzeichnungen oder eine Schneekettenpflicht vorsehen. Vor einer Auslandsfahrt solltest du die Vorschriften für jedes Transit- und Zielland bei dessen offizieller Verkehrs- oder Tourismusinformation prüfen. Die Zulässigkeit in Deutschland reicht als Nachweis für die gesamte Reise nicht aus.